Straßenschäden und Hindernisse

  • Lichtenfels, St 2203, Einmündung »Professor-Arneth-Straße« (Zufahrt zum Krankenhaus): Hier sind auf beiden Seiten die Radwegabsenkungen schadhaft und zu hoch. Im Zuge des Klinikneubaus zwischen 2012 und 2017 werden sämtliche Ein- und Ausfahrten zur St 2203 verändert und hoffentlich auch für Radfahrer angenehmer und sicherer gestaltet. Während der gesamten Bauphase kann es zu erheblichen Einschränkungen – insbesondere durch Verschmutzungen auf dem Fuß- und Radweg – in diesem Bereich kommen.
    Nachtrag 12.12.2013: Nach Fertigstellung und Eröffnung des neuen Parkhauses am Klinikum wurden sämtliche Ein- und Ausfahrten von und zur Staatsstraße 2197 »runderneuert«. Die Absenkungen des Fuß- und Radweges sind jetzt erfreulich »flach«.
  • Ortsdurchfahrt Mistelfeld, St 2203: Die beiden Plattenstreifen über den Geh- und Radweg an der Einmündung der »Klosterlangheimer Straße« sind fast völlig zerbröselt und sollten erneuert werden.
    Nachtrag 18.10.2012: Bei wiederholter Beobachtung über einen längeren Zeitraum scheint es, als ob »jemand« akribisch an sämtlichen Bruchkanten »nagen« würde; jedenfalls ist von den »Platten« fast nichts mehr übrig.
    Nachtrag 10.06.2013: Mittlerweile wurden beide Plattenstreifen entfernt und die Anschlüsse asphaltiert.
  • Schwürbitz, Ortsausfahrt Richtung Michelau: Hier ist der Gullideckel nicht eben mit der Fahrbahndecke, so dass die Einfahrt auf den Radweg erheblich verengt ist und akute Sturzgefahr besteht.
  • Michelau, »Obere Mühlenstraße«: Der über das Wehr geführte Radweg weist erhebliche Mängel am Fahrbahnbelag und im Brückenbereich auf (Einbruchstellen). Besser wäre hier: Statt den Radweg gegenüber der Angerstraße von der Bahnhofstraße in Richtung Osten abzuleiten, sollte der Radverkehr komplett auf der »Oberen Mühlenstraße« nach Schwürbitz/Kronach bis zum Ortsausgang geführt werden. Anmerkung: Auf der gesamten »Bahnhofsstraße« ist der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn geführt, da die beidseitigen Gehwege viel zu schmal für kombinierte Fuß-/Radwege sind. Leider befindet sich der Fahrbahnbelag der gesamten Bahnhofstraße aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in einem miserablen Zustand.
  • Michelau, »Bahnhofstraße«, Einmündung des Radweges aus Richtung Lichtenfels (gegenüber Fa. Rießner): Hier ist die Bordsteinabsenkung schadhaft und zu hoch, so dass insbesondere der aus Michelau abbiegende Radverkehr gefährdet ist.
    Nachtrag 17.06.2012: Zumindest das große Loch im Gehsteig ist (provisorisch) gefüllt und geglättet. Die Bordsteinkante ist aber weiterhin viel zu »hakelig«.
    Nachtrag 18.10.2012: Die Bordsteinkante wurde durch einen Asphaltkeil im Rinnstein eingeebnet.
  • Grundfeld, Kreuzung St 2197, Einmündung »Vierzehnheiligener Straße«: Der hohe Bordstein im Kreuzungsbereich ist ein massives Sicherheitsrisiko für ortsunkundige Radfahrer. Durch den »spitzen Winkel« besteht darüber hinaus akute Gefahr durch aus Richtung Seubelsdorf links nach Vierzehnheiligen abbiegende Fahrzeuge.
    Nachtrag 16.09.2011: Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Lichtenfels weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass es sich bei der hier betroffenen Strecke ausdrücklich nicht um einen benutzungspflichtigen Radweg, sondern um einen landwirtschaftlichen Flurweg handelt, so dass an der Überleitung keine Querungshilfe für Radfahrer vorgesehen ist. Die optische und verkehrstechnische Verengung ist in dieser Form gewollt, um das Ein- und Ausfahren von Kraftverkehr zu verhindern und um Radfahrer, die die Verbindungsstraße nach Vierzehnheiligen beziehungsweise die Staatsstraße 2197 überqueren wollen, zum Absteigen zu bewegen.
  • Stublang, Einmündung »Frauendorfer Straße« in die St 2204: Der (andeutungsweise) linksseitig am Lauterbach geführte Radweg in Richtung Staffelstein ist durch die hohe Bordsteinkante stark behindert, so dass viele Radfahrer bereits innerorts an der Einmündung »Unterer Peunt« auf den Fußweg auffahren.
  • Lichtenfels, »Bürgermeister-Doktor-Hauptmann-Ring«, Einmündung »Bürgerweg«: Der Wechsel von der Fahrbahn (aus Richtung Bahnhof/Post) auf den benutzungspflichtigen kombinierten Fuß-/Radweg ist durch die fehlende Bordsteinabsenkung im Kreuzungsbereich – insbesondere im fließenden Verkehr – unmöglich.

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