Benutzungspflichtige und »andere« Radwege
Mit 25÷6 Stimmen beschloss der Lichtenfelser Stadtrat am 11.03.2013, an der Benutzungspflicht des linksseitigen, gegenläufigen, kombinierten Fuß- und Radweges in der »Bambergerstraße« festzuhalten. Gleichzeitig wurde der im Laufe der Debatte geäußerten Befürchtung, dass »als nächstes die Wendenstraße folgt«, Sorge getragen.
- Lichtenfels, »Bamberger Straße« aus Richtung Seubelsdorf, Einmündung »Victor-von-Scheffel-Straße«: Das Wechseln vom hier endenden kombinierten Fuß-/Radweg (Verkehrszeichen 240 mit Zusatzzeichen 1012-31 ) auf die Fahrbahn sollte optisch und fahrbahntechnisch (Absenkung, »Aufstellbereich« für Radfahrer im Ampelbereich) erleichtert werden. Vorrangiges Ziel: Änderung der Radwegbenutzungspflicht auf optionale Nutzung, da der innerorts verlaufende Zweirichtungsradweg auf dem Gehweg ein großes Sicherheitsrisiko birgt. Da im weiteren Verlauf der Fahrradverkehr ohne weitere Schutzmaßnahmen auf der Fahrbahn erfolgt (inklusive der scharfen, unübersichtlichen und damit gefährlichen Kurven bei Post, Striwa, Badgasse, ff.), kann das »Sicherheitsargument« für die schnurgerade und breite »Bamberger Straße« von und nach Seubelsdorf nicht wirklich ziehen.
Nachtrag 31.08.2011: Interessanterweise beginnt der kombinierte Fuß- und Radweg in der Victor-von-Scheffel-Straße bereits »ums Eck herum« im Bereich des Fußgängerüberganges.
Nachtrag 6.07.2012: In der vergangenen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde von Seiten des Landratsamtes eine teilweise Neutrassierung des »Mainradweges« im Lichtenfelser Stadtgebiet angekündigt. Die geänderte Streckenführung verläuft verstärkt auf ruhigen Straßen und lässt bewusst die kritischen gegenläufigen und kombinierten Fuß- und Radwege in Bamberger, Gabelsberger und Wendenstraße aus. Details hierzu werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Nachtrag 7.08.2012: Bei einem Gesprächstermin vor Ort wurde geklärt, dass eine Markierung auf der Fahrbahn Bamberger Straße aus baurechtlichen Gründen leider nicht möglich ist; die Fahrbahn im Ampelbereich hat keine ausreichende Breite, um eine Fahrradspur auszuweisen. – Die Ableitung des »Mainradweges« in die Victor-von-Scheffel-Straße wird sehr wahrscheinlich über die Abbiegespur geführt, da der Übergang über den Radweg und die Fußgängerfurt ein arges Geschlängel wäre. – Die Handhabung der Radwegebenutzungspflicht im Stadtgebiet Lichtenfels liegt derzeit bei den Stadtratsfraktionen zur Abstimmung; durch Mehrheitsentscheid im Stadtrat/Bauausschuss soll eine einheitliche Lösung für Bamberger-, Gabelsberger-, Wendenstraße etc. gefunden werden. - Lichtenfels, »Wendenstraße«, Einmündung »Frankenstraße«: Der ausgewiesene kombinierte Fuß-/Radweg endet buchstäblich im »Vorgarten« des China-Restaurants. Vorrangiges Ziel: Änderung der Radwegbenutzungspflicht auf optionale Nutzung, da der innerorts verlaufende Zweirichtungsradweg keine Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Wendenstraße bringt.
- Radweg entlang St 2203: Mistelfeld, »Am Hahn«: Bei Ausfahrt aus Mistelfeld fehlt ein Hinweisschild auf den gegenüberliegenden, benutzungspflichtigen Radweg (beide Richtungen); Ortsdurchfahrt aus Richtung Lichtenfels: Am »Hohensteinweg« und am »Fuchsweg« fehlen die Fortsetzungszeichen für den kombinierten Fuß-/Radweg (sofern dieser hier vorgesehen ist/war).
Nachtrag 17.01.2012: Nach telephonischer Rücksprache mit dem Landratsamt Lichtenfels muss – im Rahmen einer Verkehrsschau – geklärt werden, ob der innerörtliche Gehweg in Mistelfeld überhaupt für den Fahrradverkehr freigegeben ist, war oder sein wird. Auf jeden Fall ist die derzeitige (Nicht-) Beschilderung der aktuellen Verkehrssituation nicht angemessen. - Lichtenfels, St 2203, Bereich zwischen Einmündung »Theodor-Heuss-Straße« und Einmündung »Robert-Koch-Straße« (Überquerung des Leuchsenbaches): Hier ist eine Erweiterung der Fußgängerbrücke um eine zusätzliche Radspur anzuregen, um den zweifachen Wechsel über die vielbefahrene Staatsstraße zu vermeiden. Bei Ausfahrt aus der Robert-Koch-Straße widersprechen sich die Verkehrszeichen 267 »Verbot der Einfahrt« und 205 »Vorfahrt gewähren«. Ebenso widersprechen sich die Verkehrszeichen des »Radweges« entlang des Tankstellengeländes zwischen Robert-Koch-Straße und der Unterführung unter der St 2203. In Fahrtrichtung Mistelfeld ist (für Radfahrer) überhaupt nicht erkennbar, dass man den (benutzungspflichtigen) Radweg zum Krankenhaus über den (für motorisierte Fahrzeuge gesperrten) Asphaltstreifen neben dem Tankstellengelände erreichen kann.
Nachtrag 25.01.2012: Bei einer gemeinsamen Verkehrsschau mit Vertretern von Landkreis, Stadt, Polizei und Staatlichem Bauamt wurde festgestellt, dass zur Verbesserung der Situation eine bauliche Maßnahme (Neubau eines Fahrradsteges) notwendig wäre, die angesichts des geringen Fahrradverkehrsauskommens nicht zu rechtfertigen wäre. Möglicherweise wird die Einleitung in den Asphaltstreifen für Radfahrer durch ein Richtungsschild deutlicher markiert. Die »widersprüchliche« Beschilderung im Ein-/Ausfahrtbereich liegt an einem Sondernutzungsrecht für die anliegenden Kleingärten. Radfahrer sind angehalten, im Bedarfsfall zwischen Robert-Koch- und Theodor-Heuss-Straße den Gehweg zu benutzen und ihr Fahrrad zu schieben.